Preise / AGB

Preise / AGB
Home ] Produkte ] Gästebuch ] Links ] [ Preise / AGB ] Neuigkeiten ] Familie ]

Home
Produkte
Gästebuch
Links
Preise / AGB
Neuigkeiten
Familie

 

Selbstverständlich ist unsere Arbeit nicht umsonst, daher erlauben wir uns die im Moment gültigen Preise hier darzustellen. Über Rabatte bzw. Sonderkonditionen lassen wir aber mit uns reden. Preise für Einzelkomponenten wie Festplatten, Speicherbausteine, Grafikkarten etc. sind immer vom Tagespreis abhängig und somit ständig aktuell. (Stand ab 01.01.2021)

Arbeitslohn (Netto)                         35,00 Euro

Betriebsystemeinrichtung pauschal    55,00 Euro

Fahrkosten (pro km)                          1,50 Euro

Systemcheck pauschal                      25,00 Euro

Datensicherung (inkl. CD, DVD oder Blueray)  10,00 Euro

(Sicherungskopie von Original nur mit Eigentums-Nachweis)

 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen  

VERKAUFS- LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Für sämtliche Lieferungen und Leistungen d.h. auch für alle folgenden Geschäfte, gelten ausschließlich nachstehende Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen, ohne dass es insoweit einer besonderen zusätzlichen Vereinbarung bedarf. Die folgenden Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten mit Eingehung der Geschäftsverbindung, spätestens mit der Auslieferung der Ware als angenommen. Einkaufsbedingungen der Käufer haben keine Geltung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1. Angebote/Aufträge
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge sind für uns erst bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Nebenabreden müssen ebenfalls schriftlich bestätigt werden, um wirksam zu sein. Schriftliche oder mündliche Erklärungen und Zusicherungen von Vertretern oder Angestellten sind für uns nicht bindend, solange sie nicht von uns schriftlich bestätigt worden sind. Widersprüche gegen unsere Auftragsbestätigungen gelten nur, wenn sie schriftlich innerhalb 2 Tagen nach Erhalt eingereicht werden. 1a) Für Fehler, die sich aus den vom Käufer eingereichten Unterlagen (z.B. Zeichnungen oder ungenaue Angaben) ergeben, sowie für mündlich übermittelte Angaben, haften wir nicht. Jede nachträglich durch den Käufer veranlasste Änderung der Ausstattung und des Lieferumfanges, wird auf der Basis der entstandenen Kosten berechnet. Diese Änderungen haben in jedem Fall eine Verschiebung des Liefertermins zur Folge.

2. Preise
Sofern in unseren Angeboten oder Preislisten keine andere Preisstellung erfolgt, verstehen sich die abgegebenen Preise in DM/Euro, einschl. Verpackung. Evtl. anfallendes Versandkosten oder ähnliche Kosten sind vom Käufer zu tragen. Die Entsorgung des Verpackungsmaterials erfolgt durch den Käufer. Im Falle von Expressgut- oder Postversand auf Veranlassung des Käufers werden die Zusatzkosten gesondert in Rechnung gestellt. Ersatzteillieferungen erfolgen grundsätzlich ab Firma per Nachnahme. Aufträge, für die feste Preise nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden zu unseren am Tage der Rechnungsstellung geltenden Preisen berechnet. Bei zwischenzeitlichen eingetretenen Lohn- oder Materialpreis-Erhöhungen bzw. Änderung des Mehrwert-Prozentsatzes werden die am Tage der Rechnungsstellung gültigen Sätze zugrunde gelegt.

3. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen, soweit nicht anders vereinbart, sind sofort zahlbar bzw. innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum befindet sich der Käufer ohne weitere Fristsetzung in Verzug, nach Ablauf des Zahlungsziels ist der Verkäufer berechtigt das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Während des Verzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Lombardsatz der Deutschen Bundesbank vom Tage der Fälligkeit an zu berechnen. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel anzunehmen. Für den Fall der Annahme gehen Diskont und alle sonstigen Spesen zu Lasten des Käufers. Die Zahlung gilt erst mit der Einlösung des Wechsels als geleistet und ist nicht Skontofähig. Nur von uns schriftlich anerkannte Gegenansprüche berechtigen den Vertragspartner zur Aufrechnung oder Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Auch Mängelrügen jeder Art entbinden ihn nicht von der fristgerechten Begleichung der Rechnung. Einbehalte sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich. Ergeben sich nach Kaufabschluss vor Lieferung berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, so können wir auch vom Käufer im Rahmen des Auftragwertes ausreichende Sicherheiten verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Zahlungsverzug, bei Eröffnung des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder des Konkurses über das Vermögen des Käufers können wir, ohne vom Vertrag zurückzutreten, Rückgabe der Sache verlangen, wobei die Kosten des Rücktransportes vom Käufer zu tragen sind. Die Berechnung eines höheren Verzugsschadens - etwa dadurch, dass wir Kredite bei Geldinstituten zu höheren Kosten in Anspruch genommen haben- bleibt vorbehalten. Abzüge, die nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind, werden nicht anerkannt. Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbinden uns von jeder weiteren Vertragspflicht aus sämtlichen mit dem Käufer abgeschlossenen Verträgen.

4. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt mit den nachstehenden Erweiterungen: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftiger aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer entstehenden Forderungen aus der Lieferung von zu unserem Vertriebsprogramm gehörenden Artikeln oder Erbringung von Leistungen unser Eigentum. Wir sind berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware jederzeit an der Stelle, wo sie sich befindet, zu besichtigen. Machen wir unseren Herausgabeanspruch geltend, so gestattet uns hiermit der Käufer unwiderruflich, die in unserem Eigentum stehenden Waren, gleich ob sie bearbeitet oder unbearbeitet sind, an uns zu nehmen und zu diesem Zweck den Ort zu betreten, an dem sich die Waren befinden. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltens durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir behalten uns das Eigentum gem. § 455 BGB an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt hat, Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer darf die vom Eigentumsvorbehalt noch betroffene Ware nur im ordnungsmäßigen Geschäftsbetrieb weiter veräußern bzw. weiterverarbeiten; er darf sie weder an Dritte verpfänden noch als Sicherheit übereignen. Wird unsere Vorbehaltsware zu neuen beweglichen Sachen verarbeitet oder mit uns nicht gehörenden Sachen vermischt oder verbunden, so geschieht das in unserem, uns im übrigen aber nicht verpflichtenden Auftrag; diese Sachen treten somit in unser Eigentum, evtl. Miteigentum nach §947,948 BGB und werden vom Käufer für uns verwahrt. Bei Weiterveräußerung bzw. Weiterverarbeitung (z.B. Umbau, Erweiterungen) unseres Eigentums tritt der Käufer in Höhe desjenigen Betrages, mit dem unsere hiermit verwandte Vorbehaltsware vom Käufer in Rechnung gestellt war oder in Sammelrechnungen kalkuliert ist, mit dem Rang vor dem Rest schon jetzt an uns ab. Der Käufer ist verpflichtet, auf unser Verlangen die Namen der Drittschuldner sowie die oben bezeichneten Beträge an uns anzugeben und die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen auch gegenüber Dritten nachkommt. Die Veräußerungsermächtigung erlischt - ohne dass es eines ausdrücklichen Widerrufs bedarf - wenn nicht binnen 10 Tagen nach Ablauf des Zahlungsziels bezahlt ist.

5. Lieferzeit
Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind annähernd und für uns unverbindlich. Sie beginnen nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten, Teillieferungen sind gestattet. Bei Lieferverzug ist der Käufer erst dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Soweit innerhalb der Nachfrist Lieferung erfolgt ist, entfallen für den Käufer sämtliche Rechte aus dem Verzug. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Ist ein Liefertermin vereinbart und wird dieser vom Käufer hinausgeschoben, so haben wir das Recht, Bezahlung in Höhe des Betrages der bereits festgestellten Leistung bzw. der bereitgestellten Ware zu verlangen.

6. Leistungsvorbehalt
Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt für uns nicht vorhersehbaren Umstände (z.B. höhere Gewalt, Ausnahmezustand, Anordnungen von hoher Hand, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen aller Art) mögen sie unsere Firma oder unsere Unterlieferanten betreffen - gehindert sind und wenn dadurch die Lieferung unmöglich wird, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Wird die Lieferung nicht unmöglich, so verlängert sich bei Vorliegen eines der oben angegebenen Umstände die Lieferfrist im angemessenen Umfang. Falls dem Käufer die Erfüllungshindernden Umstände nicht bekannt sind, dürfen wir uns auf diese Umstände nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.

7. Warenrücknahme
Bei Freiwilligen Warenrücknahmen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Rechnungsbetrages. Darüber hinaus behalten wir uns weitere Abschläge für Wertminderungen vor. Grundsätzlich nehmen wir keine Waren zurück, die für Kunden speziell angefertigt oder beschafft wurden. Bei sofortiger Rückgabe der bestellten Sachen berechnen wir 20 %  des Verkaufspreises zu Lasten des Bestellers. Bei Rückgabe nach mehreren Monaten berechnen wir je Monat 10 % vom Verkaufspreis, als Miete, zu Lasten des Bestellers.

8. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Versand erfolgt je nach Vereinbarung bzw. gemäß Auftragsbestätigung und Preisliste frei Haus. Mit der Übergabe an eine Spedition oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen der Firma, geht die Gefahr auf den Käufer über. Die Wahl der Beförderung bleibt uns vorbehalten. Für Fehlfrachten haften wir nicht. Wird über versandfertig gemeldete Waren nicht umgehend verfügt, oder kann der Versand durch unverschuldete Umstände nicht erfolgen, tragen wir keine Verantwortung für evtl. Beschädigungen. Der Käufer hat alle durch den verspäteten Versand entstehenden Haupt- und Nebenkosten zu tragen

9. Verpackung
Alle Preise gelten einschließlich Verpackung, wenn nichts anderes vereinbart ist. Erfolgt die Lieferung auf Transportgestellen so müssen diese Kostenfrei an uns zurückgeliefert werden. Die Entsorgung des Verpackungsmaterials z.B. Holz, Folie, Styropor, Pappe usw. erfolgt durch den Käufer.

10. Mängelrüge und Gewährleistungsansprüche
Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten in jedem Fall die gesetzlichen Verjährungsfristen. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen unverzüglich zu untersuchen. Mängelrügen jeglicher Art müssen innerhalb von 4 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich an den Verkäufer unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel erfolgen. Die Lieferung darf ohne Zustimmung des Verkäufers nicht weiterverarbeitet bzw. eingebaut werden. Es muss uns Gelegenheit zu Nachprüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Weisen wir die Mängelrüge als unbegründet zurück, so verjährt der Gewährleistungsanspruch in 3 Monaten nach schriftlicher Zurückweisung, spätestens jedoch in der gesetzlichen Frist, die Mängelrüge ist nichtig, wenn ohne unsere Zustimmung an den beanstandeten Lieferungen oder Leistungen Veränderungen durch Dritte vorgenommen wurden oder nicht fachgemäß behandelt, bearbeitet oder montiert worden ist. Ist die Mängelrüge rechtzeitig erhoben und von uns anerkannt, erfolgt kostenlose Nacharbeit oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Für nicht von uns hergestellte oder bearbeitete Teile (Erweiterungen, Software), die zur Komplettierung unserer Lieferungen oder Leistungen verwendet werden, gelten Ersatzansprüche nur in dem Umfang, wo solche vom Verkäufer aufgrund ihrer Gewährleitungsbestimmungen anerkannt werden. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren 6 Monate nach Lieferung. Reparaturarbeiten sind von jeglicher Gewährleistungspflicht ausgeschlossen.

11. Haftungsausschluss
Soweit unsere Haftung nicht in Ziffer 8 und Ziffer 10 anderweitig geregelt ist, besteht unsererseits keine Haftung. Wir haften insbesondere nicht aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsanbahnungen oder bei Vertragsabschluß, aus unerlaubter Handlung, aus Verschulden eines Erfüllungsgehilfen (auch nicht bei dessen vorsätzlichem Handeln).

12. Teilunkwirksamkeit
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sind gemeinsam ergänzende Bestimmungen zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.

13. Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen für bewegliche Sachen und des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist für beide Teile Kenzingen; für Wechsel- und Scheckzahlungen auch dann, wenn die Wechsel auf einen anderen Ort zahlbar gestellt sind. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden oder mit diesem Vertrag zusammenhängenden Rechte und Pflichten, auch für Scheck- und Wechselverpflichtungen ist für beide Teile Kenzingen. Wir sind aber auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

  Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: webmaster@hi-computer.de Copyright © 2003 Hi-Computer

 

Stand: 26. August 2020